EVACO.

Nächs­ter Halt: Omni­bus Ver­ord­nung

Posi­ti­ves Signal

Nach mas­si­ver Kri­tik aus Wirt­schafts­krei­sen, dass die Anfor­de­run­gen der CSRD, CSDDD und der EU-Taxo­no­mie-Ver­ord­nung zu kom­plex und res­sour­cen­in­ten­siv sei­en, hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on die Omni­bus-Ver­ord­nung auf den Weg gebracht. Vor­be­halt­lich der Rati­fi­zie­rung durch das Euro­päi­sche Par­la­ment und den Rat soll sie die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung für Unter­neh­men ver­ein­fa­chen und den admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand redu­zie­ren, um die Unter­neh­men im EU-Raum zu ent­las­ten und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken.

Die wesent­li­chen Ände­run­gen im Über­blick

Die Schwel­len­wer­te für die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) wur­den ent­schärft. Erst Unter­neh­men ab 1.000 Mit­ar­bei­ten­den und ent­we­der über 50 Mil­lio­nen Euro Umsatz oder 25 Mil­lio­nen Euro Bilanz­sum­me sol­len künf­tig berichts­pflich­tig sein, was die Zahl direkt betrof­fe­ner Unter­neh­men um etwa 80% redu­ziert. Gleich­zei­tig wer­den die Berichts­pflich­ten um 2 Jah­re gescho­ben. Unter­neh­men, die ursprüng­lich ab 2025 berich­ten müss­ten, haben nun bis 2027 Zeit. Wei­te­re Hür­den sol­len durch ver­ein­fach­te Stan­dards ent­fal­len. Dazu wer­den die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) ver­schlankt und sek­tor­spe­zi­fi­sche Stan­dards ent­fal­len.

Auch die EU-Taxo­no­mie-Ver­ord­nung wird modi­fi­ziert: Nur Unter­neh­men ab 1.000 Mit­ar­bei­ten­den und über 450 Mil­lio­nen Euro Umsatz müs­sen ihre Taxo­no­mie-Kon­for­mi­tät offen­le­gen und auch hier wur­de der Umfang redu­ziert: Nur der rele­van­te Anteil von Umsatz und Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben (CapEx) bleibt berichts­pflich­tig, wäh­rend das bei Betriebs­aus­ga­ben (OpEx) zukünf­tig frei­wil­lig sein soll.

Als letz­te Norm wird der Büro­kra­tie­auf­wand für die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) abge­schwächt. Statt wie bis­her gefor­dert die gesam­ten Lie­fer­ket­te zu berück­sich­ti­gen, müs­sen Unter­neh­men nur ihre direk­ten Geschäfts­part­ner auf Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en prü­fen – und das mit ver­län­ger­ten Prüf­in­ter­val­len: Statt einer jähr­li­chen Kon­trol­le ist jetzt nur alle fünf Jah­re eine Über­prü­fung vor­ge­se­hen.

Nach­hal­tig­keit zahlt sich aus
Die bis­her inves­tier­te Arbeit in Wesent­lich­keits­ana­ly­sen bleibt wert­voll, weil sie regel­mä­ßig zu Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und Inno­va­tio­nen füh­ren. Die prag­ma­ti­sche Aus­ge­stal­tung der Omni­bus-Ver­ord­nung hilft dabei, sich zu fokus­sie­ren.
Unter­neh­men, die Nach­hal­tig­keit als stra­te­gi­schen Fak­tor ver­ste­hen, pro­fi­tie­ren von den gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen, unab­hän­gig von regu­la­to­ri­schen Schwel­len­wer­ten. Eine fun­dier­te ESG-Stra­te­gie hilft Unter­neh­men Risi­ken bes­ser zu steu­ern und lang­fris­tig Kos­ten zu sen­ken. Sie för­dert Inno­va­tio­nen, wirkt sich posi­tiv auf Umwelt und Gesell­schaft aus und hilft bei der Posi­tio­nie­rung als trans­pa­ren­ter, nach­hal­ti­ger Part­ner gegen­über Inves­to­ren, Kun­den und ande­ren Stake­hol­dern.

Risi­ken und Neben­wir­kun­gen

Gelo­cker­te Schwel­len­wer­te ent­bin­den Unter­neh­men nicht auto­ma­tisch von der Bericht­erstat­tung. Selbst wer durch die neu­en Kri­te­ri­en nicht mehr direkt betrof­fen ist, kann trotz­dem durch Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Finanz­in­sti­tu­te zur Offen­le­gung gezwun­gen sein. Unter­neh­men sind gut bera­ten, Wesent­lich­keits­ana­ly­sen in ihr Hand­werks­zeug auf zu neh­men. Als ganz­heit­li­che Anwen­dung einer SWOT Ana­ly­se ist sie ein her­vor­ra­gen­des Werk­zeug zur stra­te­gi­schen Unter­neh­mens­füh­rung.

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