EVACO.

Gas statt Brem­se

Berichts­pflicht: Pro­ak­tiv han­deln trotz gelo­cker­ter EU-Vor­ga­ben

Die EU nimmt bei der Nach­hal­tig­keits­re­gu­lie­rung den Fuß vom Gas und den Beginn der Berichts­pflich­ten nach der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) um zwei Jah­re ver­scho­ben. Dadurch müs­sen gro­ße Unter­neh­men erst 2028 berich­ten, bör­sen­no­tier­te KMU sogar erst 2029. Par­al­lel dazu soll der Kreis der Ver­pflich­te­ten deut­lich klei­ner wer­den – die Schwel­le für „gro­ße Unter­neh­men“ steigt auf 1 000 Mit­ar­bei­ten­de, gelis­te­te mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men fal­len ganz her­aus. Zudem hat die EU im Juli 2025 eine frei­wil­li­ge Berichts­norm (VSME) für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men vor­ge­legt, die den Aus­tausch von ESG-Daten ver­ein­fa­chen und den Ver­wal­tungs­auf­wand redu­zie­ren soll.

Kein Frei­brief zum Abwar­ten
Doch die­se „Atem­pau­se“ ist kein Frei­fahrt­schein zum Abwar­ten. Ab Ende 2025 gilt die EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung (EUDR): Unter­neh­men, die Holz, Soja, Kaf­fee, Kakao, Palm­öl, Gum­mi oder Rind­fleisch in der EU ver­trei­ben, müs­sen nach­wei­sen, dass ihre Pro­duk­te nicht von ent­wal­de­ten Flä­chen stam­men. Par­al­lel steigt inter­na­tio­nal der Druck: Inves­to­ren, Kre­dit­ge­ber und Kun­den ver­lan­gen belast­ba­re ESG-Daten – auch die US-Bör­sen­auf­sicht und glo­ba­le Stan­dard­set­ter trei­ben neue Vor­schrif­ten vor­an.

EUDR ist ESG im Klei­nen
EUDR ist ein Teil­be­reich von ESG, da ein struk­tu­rier­tes Nach­hal­tig­keit­re­port­ing die­se Punk­te bereits abdeckt. Wer ESG ernst­haft betreibt, erfüllt vie­le EUDR-Anfor­de­run­gen auto­ma­tisch und hat sei­ne Haus­auf­ga­ben zum gro­ßen Teil schon gemacht.

Dar­um lohnt sich Nach­hal­tig­keits­re­port­ing wei­ter­hin:

  1. Zukunfts­si­cher­heit: Die Erfül­lung von ESG‑Standards wird lang­fris­tig unum­gäng­lich sein. Früh­zei­ti­ge Bericht­erstat­tung erleich­tert die Anpas­sung an künf­ti­ge Vor­schrif­ten – ob CSRD, VSME oder EUDR.
  2. Ver­trau­en bei Inves­to­ren und Kun­den: Trans­pa­renz über öko­lo­gi­sche und sozia­le Aus­wir­kun­gen stei­gert die Glaub­wür­dig­keit und ver­bes­sert den Zugang zu Kapi­tal. Vie­le Finanz­in­sti­tu­te basie­ren ihre Finan­zie­rung mitt­ler­wei­le auf ESG‑Kriterien.
  3. Risi­ko­ma­nage­ment: Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung deckt Umwelt‑, Lieferketten‑ und Repu­ta­ti­ons­ri­si­ken auf. Unter­neh­men kön­nen Pro­ble­me früh­zei­tig erken­nen und behe­ben, statt spä­ter mit Buß­gel­dern oder Lie­fer­aus­fäl­len kon­fron­tiert zu wer­den.
  4. Wett­be­werbs­vor­teil: Nach­hal­ti­ge Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sind für Kund:innen zuneh­mend ein Kauf­ar­gu­ment. Wer ESG‑Daten bereit­stellt, gewinnt Markt­an­tei­le und stärkt die Mar­ke.
  5. Effi­zi­enz und Kos­ten­er­spar­nis: Trans­pa­renz för­dert effi­zi­en­te Pro­zes­se und Res­sour­cen­ein­spa­run­gen. Energie‑ und Mate­ri­al­ver­brauch lässt sich gezielt sen­ken.

Trotz Ver­zö­ge­run­gen und ver­ein­fach­ter Vor­ga­ben bleibt Nach­hal­tig­keits­re­port­ing ein zen­tra­les Zukunfts­the­ma. Unter­neh­men, die jetzt han­deln, sichern sich einen Vor­sprung – öko­lo­gisch, finan­zi­ell und image-tech­nisch. Wer Nach­hal­tig­keits­re­port­ing nicht als Pflicht, son­dern als stra­te­gi­sches Werk­zeug begreift, sichert die Zukunfts­fä­hig­keit sei­nes Geschäfts und unse­rer Umwelt.

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